Unser Grundsatz

Fair vermitteln – Verantwortung übernehmen

INTAMT bekennt sich uneingeschränkt zu einer fairen und ethischen Anwerbe- und Vermittlungspraxis, die den hohen internationalen Standards entspricht. Im Rahmen unserer Tätigkeit halten wir uns an folgende 6 Grundprinzipien:

  1. Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit: Wir stellen sicher, dass alle relevanten Vereinbarungen und Prozesse schriftlich festgehalten werden.
  2. Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegepersonal: Wir garantieren, dass der gesamte Vermittlungsprozess für das Pflegepersonal kostenlos ist. Die Anwerbung und Vermittlung erfolgt ohne finanzielle Belastungen für die Fachkräfte.
  3. Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegepersonal: Wir verpflichten uns, das wirtschaftliche Risiko für das Pflegepersonal so gering wie möglich zu halten und Fachkräften einen sicheren Start in Deutschland zu ermöglichen.
  4. Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten: Wir legen großen Wert auf eine offene und klare Kommunikation über unsere Strukturen, Leistungen und die damit verbundenen Kosten.
  5. Nachhaltigkeit und Partizipation: Unsere Anwerbe- und Vermittlungspraktiken sind auf Langfristigkeit und die aktive Einbeziehung aller Beteiligten ausgerichtet, um nachhaltige und erfolgreiche Integrationsprozesse zu fördern.
  6. Gesamtverantwortung für die vollständige Dienstleistungskette: Wir übernehmen die volle Verantwortung für den gesamten Anwerbe- und Vermittlungsprozess und stehen als verlässlicher Partner an der Seite der Pflegekräfte und Arbeitgeber.

 

Des Weiteren verpflichten wir uns zur strikten Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel. Das bedeutet, wir rekrutieren kein Pflegepersonal aus Ländern, die auf der aktuellen WHO-Liste zur Unterstützung und zum Schutz der Gesundheitspersonalressourcen stehen. Diese Liste umfasst Länder, in denen die aktive Anwerbung von Gesundheits- und Pflegepersonal untersagt ist. Dabei orientieren wir uns am gewöhnlichen Aufenthaltsort der Personen und respektieren die nationalen und internationalen Vorgaben.

Die aktuelle WHO-Liste mit allen Staaten, aus denen wir aus ethischen Gründen nicht vermitteln, finden Sie hier  Support and Safeguards List 2023

Unsere Grundsatzerklärung umfasst ebenfalls die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, die wir als unverzichtbar erachten. Dazu zählen insbesondere:

 

  • Die ILO-Kernarbeitsnormen, die fundamentale Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz definieren.

  • Die ILO General Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment and Definition of Recruitment Fees and Related Costs, die gerechte Anwerbungspraktiken und die Kostenregelungen festlegen.

  • Die United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, die Leitprinzipien für unternehmerisches Handeln im Einklang mit den Menschenrechten.

  • Die Universal Declaration of Human Rights, die wir als bindend anerkennen und in all unseren Aktivitäten berücksichtigen.


Ein zentrales Anliegen ist uns das 
Employer-Pays-Prinzip: Weder direkt noch indirekt dürfen von dem Pflegepersonal Vermittlungskosten oder Kosten für damit zusammenhängende Dienstleistungen erhoben werden. Dies gilt für die gesamte Dienstleistungskette, um die finanzielle Integrität des Pflegepersonals zu schützen.

Schließlich verzichten wir in unseren Vermittlungsverträgen auf jegliche Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen, die sich auf die Kosten der Vermittlung beziehen. Ausnahmen sind nur unter bestimmten, klar definierten Umständen zulässig, insbesondere bei Kosten, die im Herkunftsland der Pflegefachkraft entstehen. Ebenso vermitteln wir keine Arbeitsverträge, die solche Verpflichtungen enthalten.

Mit dieser Grundsatzerklärung bekräftigen wir unser Engagement für eine faire, ethische und verantwortungsvolle Anwerbung und Vermittlung internationaler Pflegekräfte.

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